Reklamationsbedingungen

Reklamationsordnung des Internetshops (E-Shop)

Diese Reklamationsbedingungen sind untrennbarer Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Reklamiert werden kann nur Ware, die beim Verkäufer gekauft wurde und sich im Eigentum des Verbrauchers befindet.
  2. Wenn der Käufer Verbraucher ist (natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit, Beschäftigung oder ihres Berufs handelt), wird auf alle angebotene Ware eine Garantie von 24 Monaten gewährt, sofern bei der Ware nicht anders angegeben, und es wird im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie dieser Reklamationsbedingungen verfahren. Hat der Käufer eine gebrauchte Sache gekauft und wurde er darüber informiert, beträgt die Garantiezeit 12 Monate. Ist der Käufer kein Verbraucher, wird nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs verfahren, die Garantiezeit beträgt 1 Jahr und auf diese Reklamationen finden diese Reklamationsbedingungen keine Anwendung.
  3. Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Übernahme der Ware vom Transportunternehmen oder direkt vom Verkäufer, wenn der Käufer die Ware persönlich übernimmt, am Tag der Übernahme.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, die Reklamation unverzüglich beim Verkäufer geltend zu machen, und zwar sofort nach Feststellung des Mangels.
  5. Der Verkäufer – Händler haftet nicht für Mängel:
  6. a) die der Verbraucher selbst verursacht hat; durch sein Handeln, Unterlassen oder Versäumnis;

    b) von denen der Verbraucher bei Übernahme der Ware wusste; bzw. ausdrücklich auf den Mangel hingewiesen wurde und der Verbraucher diesen Mängeln ausdrücklich zugestimmt hat;

    c) deren Reklamation der Natur der Ware und ihrer Lebensdauer widerspricht (z.B. Batterien), insbesondere dem Ablauf der Haltbarkeitsdauer der Ware;

    d) für die ein Rabatt vom Warenpreis gewährt wurde;

    e) die durch normale Abnutzung der Ware durch normalen Gebrauch verursacht sind;

    f) die durch unsachgemäße oder übermäßige Verwendung, unsachgemäße Wartung, Verwendung entgegen ihrem Zweck, infolge natürlicher Veränderungen des Materials, aus dem die Ware hergestellt ist, oder nach Ablauf der Lebensdauer der Ware entstanden sind;

    g) wenn das Schutzsiegel an der Ware beschädigt wurde;

    h) verursacht durch Eingriff einer unbefugten Person an/in die Ware oder ihre Teile, einschließlich unsachgemäßer Montage;

    i) die beim Verkäufer nach Ablauf der Garantiezeit oder der Verwendungsfrist geltend gemacht werden, wenn diese länger als die Garantiezeit ist;

    j) die infolge der Montage nachträglich montierter Zubehörteile und Zusätze sowie der Demontage jedweden Zubehörs oder Teils des Produkts entstanden sind;

    k) die aus Gründen höherer Gewalt entstanden sind, insbesondere durch Einwirkung von Naturerscheinungen und äußerer Umgebung (z.B. Hagel, Überschwemmungen usw.);

    l) die durch Verwendung der Ware unter Bedingungen entstanden sind, die in ihrer Feuchtigkeit, chemischen und mechanischen Einflüssen nicht der natürlichen Umgebung der Ware entsprechen gemäß Gebrauchsanweisung;

    m) durch Vernachlässigung der Pflege und Wartung der Ware seitens des Verbrauchers;

    n) durch Beschädigung der Ware durch übermäßige Belastung;

    o) durch Eingriff in das Produkt, durch den Änderungen vorgenommen werden, die das Produkt qualitativ verbessern, aber nicht vom Hersteller oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt wurden, z.B. Übertaktung des Prozessors;

    p) durch Verwendung der Ware entgegen den in der Dokumentation angegebenen Bedingungen, allgemeinen Grundsätzen, technischen Normen oder Sicherheitsvorschriften oder andere Verletzung der Garantiebedingungen.

  7. Bei Sachen, die schnell verderben, haftet der Verkäufer nur für Mängel, die die Sache bei Übernahme durch den Verbraucher hat.
  8. Die Haftung für Mängel erstreckt sich auch nicht auf normale Abnutzung der Ware (oder ihrer Teile) durch Verwendung der Ware. Als Mangel kann nicht angesehen werden, wie sich bereits aus der Natur der Sache ergibt, die Zeit ihrer Mindesthaltbarkeit oder Verbrauchszeit, die auf kürzere Zeit begrenzt sein kann. Die Mindesthaltbarkeitsdauer, Verwendbarkeitsdauer, Verbrauchszeit oder ähnliche Zeit ist auf der Ware angegeben, wenn die Ware einer solchen Kennzeichnung unterliegt.
  9. Die reklamierte Ware ist an unsere unten angegebene Adresse zu senden, jedoch nicht per Nachnahme, oder persönlich an die Kontaktadresse zu bringen. Die Ware ist geeignet zu verpacken, damit sie während des Transports nicht beschädigt wird, und wir empfehlen, die Ware eingeschrieben oder als versicherte Sendung zu senden. Der Ware ist eine Kopie des Kaufbelegs (Rechnung) und eine Fehlerbeschreibung beizufügen, oder wir empfehlen, das ausgefüllte Reklamationsformular zusammen mit dem Kaufbeleg beizulegen. Wir empfehlen, die Reklamation ausschließlich schriftlich (per Post) oder persönlich (nicht per E-Mail) zu senden.
  10. Ist Gegenstand der Reklamation Ware, die beispielsweise fest eingebaut ist, ist der Käufer verpflichtet, sie nicht zu demontieren und maximale Kooperation zum Zweck der Durchführung einer Besichtigung des Reklamationsgegenstands durch den Händler oder eine vom Händler bestimmte dritte Person zu gewähren.
  11. Der Verkäufer bestätigt den Erhalt der Mängelrüge und stellt dem Käufer unverzüglich eine Bestätigung über die Geltendmachung der Warenreklamation zusammen mit Angabe der Frist aus, in der er den Mangel beseitigen wird. Als Tag der Geltendmachung der Reklamation gilt der Tag ihrer Zustellung an den Verkäufer, spätestens jedoch der Moment, in dem der Verkäufer die Übernahme des Reklamationsgegenstands verhindert oder vereitelt. Kann die Bestätigung nicht sofort zugestellt werden, muss sie unverzüglich, spätestens jedoch zusammen mit dem Beleg über die Bearbeitung der Reklamation zugestellt werden. Die Bestätigung über die Bearbeitung der Reklamation wird schriftlich übersandt, falls die Mängelrüge abgelehnt wurde.
  12. Die vom Verkäufer nach dem vorhergehenden Punkt bekannt gegebene Frist zur Mängelbeseitigung darf nicht länger als 30 Tage ab dem Tag der Mängelrüge sein, wenn eine längere Frist nicht durch objektiven Grund gerechtfertigt ist, den der Verkäufer nicht beeinflussen kann.
  13. Rechte des Käufers bei Geltendmachung der Reklamation:

  14. Haftet der Verkäufer für einen Mangel der verkauften Sache, hat der Verbraucher ihm gegenüber unter den in Punkten 13. bis 15. genannten Bedingungen Anspruch auf:
    • Beseitigung des Mangels durch Reparatur oder Austausch (siehe Punkt 16 bis 23),
    • Anspruch auf angemessenen Rabatt vom Kaufpreis oder Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag (siehe Punkt 24 bis 31)
  15. Damit der Verbraucher gegenüber dem Verkäufer Rechte aus der Haftung für Mängel geltend machen kann, ist er verpflichtet, den Mangel binnen zwei Monaten ab Feststellung des Mangels, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Zeit zu rügen, während der der Verkäufer für Mängel haftet. Rügt er den Mangel nicht in der genannten Frist, erlöschen ihm die Rechte aus der Haftung für Mängel.
  16. Der Verbraucher hat gegenüber dem Verkäufer Anspruch auf Ersatz zweckmäßig aufgewandter Kosten, die ihm im Zusammenhang mit der Mängelrüge, für die der Verkäufer haftet, und der Geltendmachung der Rechte aus der Haftung für Mängel entstanden sind. Der Verbraucher muss das Recht beim Verkäufer spätestens binnen zwei Monaten ab Lieferung der reparierten oder Ersatzsache, Auszahlung des Preisrabatts oder Rückgabe des Preises nach Rücktritt vom Vertrag geltend machen, andernfalls erlischt das Recht.
  17. Lehnt der Verkäufer die Haftung für Mängel ab, teilt er die Gründe der Ablehnung dem Verbraucher schriftlich mit. Der Verbraucher kann den Mangel wiederholt rügen, wenn er die Haftung des Verkäufers für den Mangel durch Sachverständigengutachten oder Fachstellungnahme einer akkreditierten, autorisierten oder notifizierten Person beweist; in diesem Fall kann der Verkäufer die Haftung für den Mangel nicht ablehnen. Für die wiederholte Mängelrüge gilt die in Punkt 13 oben genannte Frist von zwei (2) Monaten nicht. Für die Kosten des Verbrauchers im Zusammenhang mit dem Sachverständigengutachten und der Fachstellungnahme gilt Punkt 13 oben.
  18. Der Verbraucher hat das Recht zu wählen, ob der Mangel durch Austausch der Sache oder Reparatur der Sache beseitigt wird. Der Verbraucher kann jedoch nicht die Art der Mängelbeseitigung wählen, die nicht möglich ist oder die im Vergleich zur anderen Art der Mängelbeseitigung dem Verkäufer unangemessene Kosten unter Berücksichtigung aller Umstände verursachen würde, insbesondere des Werts, den die Sache ohne Mangel hätte, der Schwere des Mangels und der Tatsache, ob die andere Art der Mängelbeseitigung dem Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde. Der Verkäufer kann die Mängelbeseitigung ablehnen, wenn weder Reparatur noch Austausch möglich sind oder wenn sie dem Verkäufer unangemessene Kosten unter Berücksichtigung aller Umstände (einschließlich der Umstände nach dem vorhergehenden Satz) verursachen würden.
  19. Der Verkäufer repariert oder tauscht die Ware in angemessener Frist (siehe Bestätigung über Mängelrüge) aus, die der Natur der Sache und der Schwere des Mangels angemessen ist, nachdem der Verbraucher den Mangel gerügt hat, kostenlos, auf eigene Kosten und ohne dem Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten unter Berücksichtigung der Natur und des Zwecks der Ware zu bereiten.
  20. Zum Zweck der Reparatur oder des Austauschs übergibt oder stellt der Verbraucher die Ware dem Verkäufer oder einer vom Verkäufer bestimmten Person zur Verfügung. Die Kosten der Übernahme der Sache trägt der Verkäufer.
  21. Wenn mit dem Verbraucher nichts anderes vereinbart wird, liefert der Verkäufer die reparierte Ware oder Ersatzware dem Verbraucher auf eigene Kosten auf dieselbe oder ähnliche Weise, wie ihm der Verbraucher die mangelhafte Ware geliefert hat, wenn nichts anderes vereinbart wird.
  22. Falls der Verbraucher die Ware bzw. Leistung auch nicht in der vom Verkäufer in der Aufforderung zur Übernahme der Ware bestimmten Frist übernimmt, sendet ihm der Verkäufer eine zweite Aufforderung zur Übernahme im entsprechenden Betrieb in Form eines Einschreibens mit Rückschein und setzt ihm dafür eine weitere zusätzliche Frist von 30 Tagen.
  23. Falls der Verkäufer nach Punkt 20 dieses Artikels dem Verbraucher eine weitere zusätzliche Frist zur Übernahme der Ware gewährt und der Verbraucher auch während dieser weiteren zusätzlich festgesetzten Frist (die Frist wird ab dem auf dem Rückschein angegebenen Zustelldatum oder der Hinterlegung bei der Post berechnet, falls die Sendung als unzustellbar zurückkehrt) die Sache nicht abholt, ist der Verkäufer berechtigt, mit der nicht abgeholten Ware auf die in Punkt 22 angegebene Weise zu verfahren.
  24. Der Verkäufer weist den Verbraucher darauf hin, dass wenn der Verbraucher die Ware nicht in der Frist von sechs Monaten ab dem Tag, an dem er sie hätte übernehmen sollen, übernimmt, der Verkäufer die Ware verkaufen kann. Handelt es sich um eine Sache von größerem Wert, benachrichtigt der Verkäufer den Verbraucher im Voraus über den beabsichtigten Verkauf und gewährt ihm eine angemessene zusätzliche Frist zur Übernahme der Sache. Macht der Verbraucher das Recht auf Anteil am Erlös in der vom Verkäufer in der Mitteilung über den beabsichtigten Verkauf der Ware angegebenen angemessenen Frist geltend, zahlt der Verkäufer dem Verbraucher unverzüglich nach dem Verkauf den Erlös aus dem Verkauf der Ware nach Abzug der Kosten aus, die er zweckmäßig für deren Aufbewahrung und Verkauf aufgewandt hat. Der Verkäufer kann die Ware auf eigene Kosten vernichten, wenn es ihm nicht gelungen ist, sie zu verkaufen oder wenn der voraussichtliche Erlös aus dem Verkauf nicht einmal zur Deckung der Kosten ausreicht, die der Verkäufer zweckmäßig für deren Aufbewahrung aufgewandt hat, und der Kosten, die der Verkäufer notwendigerweise für deren Verkauf hätte aufwenden müssen.
  25. Der Verkäufer gewährleistet bei der Mängelbeseitigung die Entfernung der Sache und Installation der reparierten Sache oder Ersatzsache, wenn der Austausch oder die Reparatur die Entfernung der mangelhaften Sache erfordert, die entsprechend ihrer Natur und ihrem Zweck installiert war, bevor sich der Mangel zeigte.
  26. Der Verbraucher hat Anspruch auf angemessenen Rabatt vom Kaufpreis oder kann vom Kaufvertrag zurücktreten (auch ohne Gewährung einer zusätzlichen angemessenen Frist), wenn:
  27. a) der Verkäufer die Ware weder repariert noch ausgetauscht hat,

    b) der Verkäufer die Ware nicht entsprechend § 623 Abs. 4 und 6 ABGB repariert oder ausgetauscht hat,

    c) der Verkäufer die Mängelbeseitigung entsprechend § 623 Abs. 2 ABGB abgelehnt hat,

    d) die Ware trotz Reparatur oder Austausch der Ware denselben Mangel hat,

    e) der Mangel von so schwerwiegender Natur ist, dass er sofortigen Rabatt vom Kaufpreis oder Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, oder

    f) der Verkäufer erklärt hat oder aus den Umständen ersichtlich ist, dass er den Mangel nicht in angemessener Frist oder ohne erhebliche Schwierigkeiten für den Verbraucher beseitigen wird.

  28. Bei der Beurteilung des Rechts des Verbrauchers auf Rabatt vom Kaufpreis oder Rücktritt vom Kaufvertrag nach Punkt 24 lit. d) und e) werden alle Umstände berücksichtigt, insbesondere Art und Wert der Ware, Natur und Schwere des Mangels und die Möglichkeit, vom Verbraucher objektiv zu verlangen, dass er auf die Fähigkeit des Verkäufers zur Mängelbeseitigung vertraut.
  29. Der Rabatt vom Kaufpreis muss dem Unterschied zwischen dem Wert der verkauften Ware und dem Wert entsprechen, den die Ware hätte, wenn sie mangelfrei wäre.
  30. Der Verbraucher kann nicht vom Kaufvertrag nach Punkt 24 zurücktreten, wenn sich der Verbraucher an der Entstehung des Mangels mitbeteiligt hat oder wenn der Mangel vernachlässigbar ist.
  31. Betrifft der Vertrag den Kauf mehrerer Sachen, kann der Verbraucher nur in Bezug auf die mangelhafte Sache von ihm zurücktreten. In Bezug auf die anderen Sachen kann er vom Vertrag nur zurücktreten, wenn vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, dass er Interesse daran hat, die anderen Sachen ohne die mangelhafte Sache zu behalten.
  32. Der Verbraucher gibt nach Rücktritt vom Vertrag oder seinem Teil die Sache dem Verkäufer auf Kosten des Verkäufers zurück. Der Verkäufer gewährleistet die Entfernung der Sache, die entsprechend ihrer Natur und ihrem Zweck installiert war, bevor sich der Mangel zeigte. Entfernt der Verkäufer die Sache nicht in angemessener Frist, nicht kürzer als 14 Tage, kann der Verbraucher die Entfernung und Zustellung der Sache an den Verkäufer auf Kosten und Gefahr des Verkäufers gewährleisten.
  33. Der Verkäufer gibt dem Verbraucher nach Rücktritt vom Vertrag den Kaufpreis spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag der Rückgabe der Sache an den Verkäufer oder nach dem Nachweis zurück, dass der Verbraucher die Sache dem Verkäufer gesandt hat, je nachdem, welcher Moment früher eintritt, bzw. ab dem Tag der Entfernung der installierten Sache durch den Verkäufer.
  34. Der Verkäufer gibt dem Käufer den Kaufpreis zurück oder zahlt ihm den Rabatt vom Kaufpreis auf dieselbe Weise aus, die der Verbraucher bei der Zahlung des Kaufpreises verwendet hat, wenn der Verbraucher nicht ausdrücklich einer anderen Zahlungsweise zustimmt. Alle mit der Zahlung verbundenen Kosten trägt der Verkäufer.
  35. Die Unversehrtheit der Ware bzw. Unversehrtheit der Verpackung (entsprechend den Anweisungen bei der Übernahme der Ware) ist bei der Übernahme der Ware zu kontrollieren, da die Ware beim Transport beschädigt werden kann. Wir empfehlen Käufern, die Ware in Anwesenheit des Spediteurs auszupacken und zu prüfen. Mit Ihrer Unterschrift beim Kurier erklären Sie, dass die Verpackung unbeschädigt ist.
  36. Diese Reklamationsbedingungen sind untrennbarer Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und der Verkäufer behält sich das Recht vor, sie jederzeit auch ohne vorherige Ankündigung des Verkäufers zu ändern.
  37. Kontakt für die Zusendung von Reklamationen: ECO PRODUKT s.r.o., Priemyselná 2, 971 01 Prievidza,,, [email protected] , USt-IdNr.: SK2023016369 Firmenbuchnummer: 45502471